So schützt du deinen Buchtitel

Wer als Selfpublisher ein Buch veröffentlicht, muss nicht nur die Spielregeln und Gesetze des Publishing kennen, sondern sollte sich auch bewusst sein, wie er seinen eigenen Buchtitel schützen kann.

Eine Frage, die sich wohl jeder Autor schon gestellt hat: Was passiert, wenn man das eigene Werk an einen Verlag schickt? Was, wenn diese es plötzlich unter anderem Namen veröffentlichen? Die gute Neuigkeit: Verlage gehen mit Werken, die ihnen übergeben werden generell sehr vorsichtig um, denn für sie wäre es rufschädigend, wenn ein solcher Fall ans Licht kommen würde.

Das eigene Manuskript muss man nirgends registrieren oder anmelden, um es zu schützen, denn das Urheberrecht liegt immer beim Autoren, welcher im Zweifelsfall bestimmt belegen kann, dass der Text urspünglich von ihm geschrieben wurde. Generell ist der ‘Diebstahl’ eines kompletten Werkes sehr selten. Häufiger kommt es zum ‘Ideendiebstahl’, also zum Nachahmen von einzelnen Elementen eines Werkes. Wer auf Numer sicher gehen will, kann sein Manuskript bei einem Notar hinterlegen. Oder diesen simplen – und definitiv kostengünstigeren – Trick anwenden: Wer sich sein Manuskript per eingeschriebenem Brief selbst zuschickt und nicht öffnet, hat einen datierten Beleg, dass der Text bereits zu diesem Zeitpunkt im ‘Besitz’ des Autoren war.

Auch eine Sicherung des Titel des eigenen Werks ist nicht notwendig, denn dieser ist allein dadurch geschützt, dass er in einem öffentlichen Werk verwendet wird. Man kann jedoch den Buchtitel bei einem Titelschutzanzeiger(nach § 5 Abs. 3 MarkenG) für die Vorab-Publizierung in Branchenmedien schützen lassen, was aber mit weiteren Kosten verbunden ist. Bei diesem Titelschutz handelt es sich jedoch nur um einen temporären Schutz, der – wenn das Buch bis zu diesem Zeitpunkt nicht erschienen ist – nach üblicherweise einem halben Jahr wieder verfällt. Sobald das Buch erschienen ist, ist der Titelschutz nicht mehr nötig, denn der Schutz beginnt mit Erscheinung des Buches, vorausgesetzt er ist hinreichend unterscheidungskräftig. Dies ist ein wichtiger Aspekt, denn Titel wie “Das Wetter” oder “Der Mann” sind nicht spezifisch genug, um als titelschutzwürdig zu gelten. Dementsprechen gilt aber natürlich auch folgende Regel: Bereits bestehende Titel dürfen nicht verwendet werden. (Ein gesammeltes Verzeichnis bereits benutzter Titel besteht leider nicht, diese können aber bei Amazon, im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) oder bei der Deutschen Nationalbibliothek recherchiert werden). Es muss also unbedingt im Vorab geprüft werden, ob ein neuer Buchtitel nicht vielleicht bereits ein alter Hut ist.

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